Zusammenfassend liefern das nachhaltigkeitsorientierte Lieferantenmonitoring und die Lieferantenauditierung diverse Ansatzpunkte zur Überwachung, Steuerung und Kontrolle der Lieferkette. In dem Zusammenhang sollte es Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements sein, nur mit den Akteuren in der "Supply Chain" zusammenzuarbeiten, die die vereinbarten Leitsätze, Prinzipien, Standards oder Normen nicht nur akzeptieren und vertraglich zusichern, sondern auch konsequent danach handeln. Sofern nur ein Akteur der Lieferkette "ausschert" und bspw. ökologische und/oder soziale Prinzipien missachtet, dürften negative Überstrahlungseffekte auf die anderen Akteure nicht auszuschließen sein. Im Gegensatz dazu ergeben sich mit der Gewährleistung einer verantwortungsvollen vorgelagerten Lieferkette positive Auswirkungen auf die Reputation eines Unternehmens als zuverlässiger Geschäftspartner.[1]

[1] vgl. Leppelt, 2014, S. 38 f.

5.1.1 Schwierigkeiten bei indirekten Lieferanten

Ein ganzheitlich orientiertes Nachhaltigkeitsmanagement impliziert demzufolge auch ein "Management" der Lieferkette. Das dürfte bei einer "kurzen" Lieferkette mit nur wenigen Akteuren noch praktikabel sein. Mit der "Länge" der Lieferkette (z. B. mit den Stufen Rohstoffgewinnung, Vorfertigung, Veredelung, Produktion, Vertrieb und Logistik) steigt jedoch auch der Aufwand in Bezug auf die Überwachung, Steuerung und Kontrolle der in dieser "Supply Chain" beteiligten Akteure und ihrer Lieferpraktiken. V. a. bei indirekten Lieferanten, mit denen das Unternehmen keine direkten Geschäftsbeziehungen pflegt, ist demzufolge auch keine unmittelbare Einflussnahme (z. B. durch Sanktionen) möglich; gleichwohl können sie aber die gesamte Lieferkette durch ihr nicht nachhaltiges Agieren "vergiften" und Nachhaltigkeitskrisen induzieren. Insofern muss ein ganzheitlich ausgerichtetes Nachhaltigkeitsmanagement auch nach Möglichkeiten suchen, wie nachhaltiges Handeln auch bei indirekten Lieferanten eingefordert werden kann. So könnten Unternehmen bspw. direkte Geschäftspartner dazu verpflichten, von ihren Lieferanten nachhaltigkeitsbezogene Zertifizierungen zu verlangen und diese Nachweise dem Unternehmen vorzulegen.

5.1.2 Verbindlicher statt freiwilliger Ordnungsrahmen für globale Lieferketten sinnvoll

Eine weitere Problematik ergibt sich in Lieferketten dann, wenn nachhaltigkeitsbezogene Verhaltensregeln formuliert werden, die eher "Best-Practice-Beispiele" darstellen und damit lediglich als Orientierung(srahmen) für Unternehmen in der Lieferkette dienen – aber eben nicht müssen. Unternehmen sind grds. nicht verpflichtet, sich derartigen Regelwerken zu unterwerfen. Freiwilligkeit statt gesetzlicher Verbindlichkeit mag zwar – v. a. auch aus unternehmerischer Sicht – generell begrüßenswert sein; die Forderung nach einem verbindlichen Ordnungsrahmen gerade bei globalen Lieferketten ist jedoch aufgrund des "Phänomens der Externalisierung von Produktion" zunehmend relevant geworden.[1] So machen globale Wertschöpfungsketten mittlerweile 80 % des Welthandels aus. Deutschland ist dabei so intensiv wie keine andere Industrienation in internationale Lieferketten eingebunden und teilweise sehr stark von importierten Vorleistungen abhängig (z. B. beträgt die ausländische Wertschöpfung in der Textilindustrie 63 % oder im Bereich der Elektronik 45 %). Mit dieser Externalisierung einzelner Produktionsstufen verbinden sich v. a. in den Entwicklungs- und Schwellenländern auch Problembereiche (z. B. hohe Umweltbelastungen und soziale Missstände wie etwa Kinderarbeit), die nicht nur lokale Schäden und Kosten verursachen, sondern auch auf andere Staaten übergreifen können (s. Klimawandel). Insofern geht – zumindest in ökologischer Hinsicht – neben der Externalisierung von Produktion auch gleichzeitig eine Externalisierung von Problemen einher.

[1] vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 2021.

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