Eine ähnlich schnell umsetzbare Maßnahme ist die Reduktion der Raumtemperatur. Während viele Menschen nur eine Temperatur über 20 Grad Celsius akzeptieren, gilt für die Atemwege eine Temperatur von 18 Grad Celsius als optimal. Ein Grad Temperaturerhöhung benötigt ca. 6 % mehr Energie. Dabei sollte aber dennoch beachtet werden, dass das körperliche und geistige Leistungsvermögen des Menschen i. d. R. dann am größten ist, wenn er sich thermisch wohlfühlt. Die thermische Behaglichkeit hängt dabei von vielen Faktoren ab. Die vom Menschen empfundene Temperatur ist der Mittelwert zwischen Luft- und Strahlungstemperatur. Darüber hinaus gibt es eine gemeinsame Wirkung von Raumluftfeuchte und Lufttemperatur auf die Behaglichkeit.

Quelle: Vgl. http://www.bosy-online.de/thermische_Behaglichkeit.htm (letztes Abrufdatum: 26.10.2020).

Abb. 5: Faktoren der thermischen Behaglichkeit

Neben dem Tarif-Wechsel und der Minderung der Raum-Temperatur sollten weitere Maßnahmen für die Minderung des Energiebedarfs und des Energieverbrauchs ergriffen werden. Dabei hängt der bestehende Verbrauch zunächst von dem bestehenden Energiebedarf ab. Der Energiebedarf ist ein zukunftsorientierter Wert und meist durch die Gegebenheiten des genutzten Gebäudes geprägt. Entsprechend sollten die Maßnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz zunächst auf die Reduktion des Energiebedarfs zielen. Erst danach sollte der Energieverbrauch minimiert werden.

 
Praxis-Beispiel

Energetische Sanierung

Bezogen auf die Effizienzmaßnahmen im Bereich Wärme sollte zunächst das Gebäude energetisch saniert werden (Senkung Energiebedarf und deutliche Senkung Energieverbrauch). Im zweiten Schritt sollte dann eine neue Heizung eingebaut werden (weitere Senkung Energieverbrauch).

Bezogen auf die Effizienzmaßnahmen im Bereich Strom sollte zunächst die Zahl der Leuchtmittel sowie weiterer Verbraucher minimiert werden (Senkung Energiebedarf und deutliche Senkung Energieverbrauch). Im zweiten Schritt sollten neue Leuchtmittel oder Austausch anderer Stromverbraucher erfolgen (weitere Senkung Energieverbrauch).

Der Energiebedarf, genauer der Endenergiebedarf, gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung, Beleuchtung und elektrische Geräte an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung, eine definierte Helligkeit und eine entsprechende Funktionsdauer der elektrischen Geräte sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit – zunächst unabhängig vom Ist-Verbrauch – eine hohe Energieeffizienz. Der Energieverbrauch verdeutlicht, ob die erwartete Energieeffizienz auch in der Realität zutrifft.

 
Merksatz: Eine Verbesserung der Energieeffizienz bedeutet, dass für einen bestimmten Nutzen (Wärme, Helligkeit, Kälte, Gerätefunktion etc.) so wenig wie möglich Energie erforderlich bzw. verwendet wird (Minimalprinzip). Technisch wird das Verhältnis von nutzbarem Energieoutput zum Energieinput, auch als Wirkungsgrad bezeichnet. Typischerweise ergibt sich bei der Energieeffizienz ein intertemporaler Trade-off, bei dem höhere Anfangsausgaben niedrigeren Ausgaben in der Nutzungsphase gegenüberstehen.

Wichtige Maßnahmen für die Verbesserung der gebäudebezogenen Energieeffizienz liegen in der Minderung von Wärmebrücken durch Dämmung der Gebäudehülle und im Ersatz von Fenstern durch solche mit einem geringeren U-Wert.

 
Merksatz: Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) gibt an, welche Wärmeleistung pro m² Bauteiloberfläche bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin nach außen geleitet wird. Die Bezeichnung U-Wert ist abgeleitet vom englischen Begriff "unit of heat transfer".

Die Dämmung von Wänden, Decken und Dach, die Abdichtung von undichten Gebäudeteilen sowie der Austausch von Fenstern sind effektive Maßnahmen zur zügigen Minderung des Heizenergiebedarfs in der Kanzlei. Bei der Dämmung von Wänden als Außendämmung oder Innendämmung, für die Dämmung des Daches (meist Zwischensparrendämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke) sowie für die Dämmung der Kellerdecke steht eine Vielzahl von Dämmstoffen zur Auswahl. Diese unterscheiden sich nicht nur nach ihrem U-Wert, sondern auch bezogen auf Schallschutz, Brandschutz, Herstellungs-Primärenergiebedarf und die Wärmespeicherfähigkeit für den sommerlichen Wärmeschutz.

 
Merksatz: Wärmebrücken sind Punkte, Winkel und Flächen der Gebäudehülle, an denen gegenüber den übrigen Bauteilen erhöhte Wärmeverluste auftreten. Die inneren Bauteiloberflächen im Bereich der Wärmebrücke kühlen stärker ab (zusätzlicher Wärmeabfluss) und es kann zu Schimmelpilzbefall kommen. In der Praxis werden für Wärmeb...

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