Das Förderprogramm 270 kann nicht mit anderen Programmen der KfW-Förderbank grundsätzlich kombiniert werden, sofern diese keine Beihilfen enthalten.

Bei der Förderung einer Stromerzeugungsanlage gilt: Wird für die Anlage eine Förderung nach EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare Förderung in Anspruch genommen, darf diese Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Gleiches gilt bei Kombination mit anderen Förderungen.

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