Im nächsten Schritt 3 soll eine Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) durchgeführt werden, und zwar bezogen auf alle als wesentlich eingestuften Themen. Auch hier geht die ISO 26000 über das hinaus, was heutzutage im Rahmen beispielsweise des "deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)"[1] von den, davon betroffenen Unternehmen verlangt wird. Zu analysieren ist im Rahmen dieser umfassenden, nicht nur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung, die bereits in Kapitel 6.3.3 der ISO 26000 gesondert beschrieben wird[2], ob das eigene Unternehmen bereits über angemessene Verfahren, Prozesse und Mechanismen verfügt, die ihm dabei helfen, negative oder potenziell schädliche Auswirkungen innerhalb eines der als wesentlich identifizierten Handlungsfelder frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und ggf. Abhilfe zu schaffen. Themen, für die das bislang nicht der Fall ist, sollten bei der späteren Ableitung von Zielen und eines Maßnahmen-Programms zur Wahrnehmung der unternehmenseigenen Verantwortung priorisiert werden.

[1] BGB 2021
[2] DIN ISO 26000: 2011, S. 43

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