Im Rahmen von gewerblichen Neuvermietungen und Renovierungsmaßnahmen werden häufig Mieterausbaukostenzuschüsse vereinbart. Anteile können hier für die energetische Förderung der Mieterausbaumaßnahmen der Mietfläche reserviert und zugesagt werden. So kann ein fest vereinbarter Betrag oder Prozentsatz ausschließlich für Maßnahmen investiert werden, die zur nachhaltigen Optimierung der Mietfläche dienen. Die hierfür bereitzustellenden Zuschüsse können beispielsweise für

  • den Einbau von LED-Leuchtmitteln,
  • die Verwendung von umweltfreundlichen Ausbaumaterialien,
  • die Verwendung von wassersparenden Armaturen,
  • die Installation eines mieterseitigen Abfallkonzepts,
  • die Verwendung von erneuerbaren Energiequellen,
  • den Einbau von Luftqualitätssensoren,
  • den Einbau von Präsenzmeldern (wo sinnvoll) oder
  • die Förderung der nachhaltigen Mobilität genutzt werden.

Im gleichen Maße kann eine Umnutzung von mietfreien Zeiten erfolgen. Statt mehrere Monate mietfreie Zeiten zu gewähren, können anteilig die hierfür entfallenden Kosten zur Subventionierung von Mieterausbauten oder Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Mietfläche dienen. Mietende profitieren so von Zuschüssen, die der energetischen und nachhaltigen Optimierung der Mietfläche dienen und resultierende Energiekosten generieren. Vermietende hingegen profitieren von einer aktiven Beteiligung der Mietenden, die Mietfläche nachhaltig und energieeffizient auszustatten. So können die Klimaziele des Gebäudes und die regulatorischen Vorgaben eingehalten sowie die Reputation des Gebäudeeigentümers erhalten und gefördert werden. Außerdem werden die Mietenden für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisiert, ein aktives Mieterengagement wird gefördert und die Mieterbindung am Standort gestärkt.

Bei der Formulierung zu den anteiligen, für Nachhaltigkeitsmaßnahmen bereitgestellten Mittel ist darauf zu achten, dass die im Vertrag zugesagten Mittel ausschließlich für diese Maßnahmen genutzt werden. Eine Klausel zur Nachweiserbringung durch die Mietenden an den Vermietenden kann bei Bedarf inkludiert werden. Dies kann z. B. eine Rechnung der Nachhaltigkeitsmaßnahme sein. Des Weiteren sollten sich die Parteien darauf verständigen, welche Maßnahmen als "nachhaltig" einzustufen sind. So bringt zwar der Einbau von LED-Beleuchtung in den Mietflächen eine Strom- und Energiepreiseinsparung mit sich. Maßnahmen wie die Bereitstellung von neuen, energieschonenden Computern für die Mitarbeitenden haben jedoch weitaus größere Vorteile für den Mietenden als für den Vermietenden.

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