Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, welche durch Fachunternehmen durchgeführt werden, sowie zu einer Minderung der CO2-Emission führen. Förderfähige Maßnahmen sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sowie Heizungsoptimierung. Ebenfalls gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kammern oder Verbände), gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften. Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes oder Gebäudeteils.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Fördersatz beträgt 10 bis 40 % der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze (bei Nichtwohngebäuden) beträgt bei Sanierungsmaßnahmen maximal 5 Mio. EUR (bzw. maximal 1.000 EUR/m² NGF).

Die BEG EM – BAFA ist Teil des neuen Bundesprogramms BEG und gilt seit dem 1. Januar 2021.

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