Das Unternehmen erläutert Folgendes:

 

a)

seinen allgemeinen Ansatz und die Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen, wenn es wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verursacht hat oder dazu beigetragen hat, einschließlich Angaben darüber, ob und inwiefern das Unternehmen die jeweiligen Abhilfemaßnahmen als wirksam bewertet,

 

b)

alle spezifischen Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihre Anliegen oder Bedürfnisse direkt gegenüber dem Unternehmen äußern und prüfen lassen können, einschließlich Angaben darüber, ob diese Kanäle vom Unternehmen selbst oder von Dritten eingerichtet wurden,

 

c)

die Verfahren, mit denen es die Verfügbarkeit solcher Kanäle am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette unterstützt oder verlangt, und

 

d)

die Art und Weise, wie die vorgebrachten und angegangenen Probleme verfolgt und überwacht werden und wie die Wirksamkeit der Kanäle sichergestellt wird, unter anderem durch die Einbeziehung von Interessenträgern, die als Zielnutzer vorgesehen sind.

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