Das Unternehmen gibt an, ob alle seiner eigenen Beschäftigten durch öffentliche Programme oder durch von dem Unternehmen angebotene Leistungen einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund eines der folgenden bedeutenden Lebensereignisse genießen:

 

a)

Krankheit,

 

b)

Arbeitslosigkeit ab dem Zeitpunkt, zu dem die eigene Arbeitskraft für das Unternehmen arbeitet,

 

c)

Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit,

 

d)

Elternurlaub, und

 

e)

Ruhestand.

Wenn ja, reicht diese Angabe aus, um diese Angabepflicht zu erfüllen, und es sind keine weiteren Informationen erforderlich.

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