Zusätzlich zum ESRS 2 MDR-A kann das Unternehmen angeben, ob und wie die Maßnahmen und Mittel Folgendes abdecken:
b) |
höhere Verwendungsrate von Sekundärrohstoffen (recyceltem Material), |
e) |
Maßnahmen zur Vermeidung des Abfallaufkommens in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens und |
f) |
Optimierung der Abfallbewirtschaftung im Einklang mit der Abfallhierarchie. |
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