Das Unternehmen gibt gegebenenfalls folgende Informationen über die Strategien zu nachhaltigkeitsbezogenen Anreiz- und Vergütungssystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens an:

 

a)

eine Beschreibung der Hauptmerkmale der Anreizsysteme,

 

b)

ob die Leistung anhand spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Ziele und/oder Auswirkungen bewertet wird, und wenn ja, welche,

 

c)

ob und wie nachhaltigkeitsbezogene Leistungsparameter als Leistungsrichtwerte betrachtet oder in die Vergütungspolitik einbezogen werden,

 

d)

den Anteil der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt, und

 

e)

die Zuständigkeitsebene im Unternehmen, die die Bedingungen von Anreizsystemen genehmigt und aktualisiert.

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