Wenn das Unternehmen Vergleichsinformationen übermittelt, die von den im vorangegangenen Zeitraum übermittelten Informationen abweichen, muss es Folgendes angeben:

 

a)

die Differenz zwischen den im vorangegangenen Zeitraum gemeldeten Zahlen und den korrigierten Vergleichszahlen und

 

b)

die Gründe für die Anpassung der Zahlen.

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