Nach den Werkstatt- und Montagewagen sind Dienstwagen mit privaten Nutzungsmöglichkeiten die zweitgrößte Gruppe der in Unternehmen genutzten Fahrzeuge. Diese Mischnutzung für dienstliche und private Zwecke macht die Umstellung auf Elektromobilität aus verschiedenen Gründen nicht einfach:

  • Ausschließlich batteriebetriebene E-Fahrzeuge zu nutzen ist oftmals nicht sinnvoll, da lange Pendelstrecken, viele Dienstfahrten und Urlaubsreisen mit der üblichen Reichweite kaum zu realisieren sind.
  • Plug-in-Hybride und BEEVs mit größerer Reichweite sind in der Anschaffung deutlich teurer als Pkw mit Verbrennungsmotoren.
  • Die Finanzierung amortisiert sich für das Unternehmen erst nach einer Nutzungszeit von mindestens 8 Jahren.
  • Die private Nutzung am Abend und an den Wochenenden macht meist einen zweiten Ladepunkt am Wohnsitz des Mitarbeiters erforderlich.

Wenn dennoch eine Umstellung einzelner Dienstfahrzeuge auf E-Modelle erwogen wird, sollte in jedem Fall die Mobilitätsanalyse für jeden infrage kommenden Mitarbeiter wiederholt und individualisiert werden (genaue Analyse der Fahrleistung, alternative Verkehrsmittel für Langstrecken, Mobilitätsbudget für private Fahrten, Kosten für Ladepunkt am Wohnort). Vor allem aber sind die aktuellen Steuervorteile für E-Dienstwagen in die Kalkulation einzubeziehen (siehe auch: Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder).

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