CBAM betrifft große Teile der europäischen Industrie. Alle Unternehmen in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte (insbesondere Eisen und Stahl) – in reiner oder verarbeiteter Form – aus Nicht-EU-Ländern importieren, fallen unter die CBAM-Vorschriften.
Der primäre Schritt für diese Unternehmen besteht darin, eine erste Betroffenheitsanalyse durchzuführen und so zu prüfen, ob die von ihnen importierten Waren unter die CBAM-Verordnung fallen.
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