Hausbank prüft

Die Hausbank hat zu prüfen, ob bei Antragstellung die Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeregelung vorliegen. Gegenüber der KfW-Bank ist der Nachweis der Betroffenheit des Antragstellers mit der Einreichung der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) nachzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.kfw.de/263.

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