Hausbank prüft
Die Hausbank hat zu prüfen, ob bei Antragstellung die Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeregelung vorliegen. Gegenüber der KfW-Bank ist der Nachweis der Betroffenheit des Antragstellers mit der Einreichung der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) nachzuweisen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.kfw.de/263.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen