18 Monate
Innerhalb von 18 Monaten nach Abruf des gesamten Darlehens ist nachzuweisen, dass die Mittel für den Förderzweck verwendet wurden. Hierzu prüft der beauftragte Energieeffizienz-Experte die förderfähigen Maßnahmen und bestätigt die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß den Technischen Mindestanforderungen und erstellt die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" (gBnD). Hierzu ist eine Belegliste (Rechnungsaufstellung) zu erstellen.
Keine Barzahlungen
Die Rechnungsbeträge der Rechnungen über förderfähige Maßnahmen müssen unbar beglichen werden. Die Belege/Kontoauszüge sind als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
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