Die CO2-Bilanz muss eine gewisse Aktualität vorweisen, sprich im Jahr der Antragstellung oder in einem der beiden Vorjahre erstellt worden sein. Zudem muss diese nach dem GHG-Protokoll Standard oder ISO 14064 Norm erstellt sein und mind. Scopes 1 und 2 enthalten.
Der GHG-Protokoll Standard unterteilt Emissionen in die Scopes 1, 2 und 3.[1]
Dabei sind als Scope 1 die direkten Emissionen wie Prozessemissionen oder Verbrennungen und als Scope 2 die energiebezogenen indirekten Emissionen wie Strombezug klassifiziert. Folgende Treibhausgase müssen miteinbezogen werden: Alle Kyoto Gase (CO2, CH4, N2O, HFC, PFC, SF6, NF3) bezogen auf ihr 20/100-Jahre-Potenzial. Es können allerdings auch Emissionen aus Scope 3, also vor- und nachgelagerte indirekte Emissionen, förderfähig bilanziert werden.
Dabei ist eine Zertifizierung nicht notwendig, kann aber trotzdem gefördert werden.
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