Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden, wenn er mehr als 20 Beschäftigte hat. Der ASA ist ein Beratungsorgan und berät zu allen Angelegenheiten rund um den Arbeitsschutz. Die interaktive Grafik gibt einen Überblick über die Zusammensetzung und die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses.

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