1.6.1 Entstehung

 

Rz. 82

Im Jahr 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet. Als UN-Sonderbeauftragter für Wirtschaft und Menschenrechte war der Politikwissenschaftler John Ruggie von 2005 bis 2011 mit dem Mandat betraut, einen Bericht über die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen zu erstellen. Die UN-Leitprinzipien, auch Ruggie-Prinzipien genannt, gelten als einer der wichtigsten weltweit anerkannten Standards der Verantwortung für Menschenrechte.[1]"The UN Guiding Principles Reporting Framework is an indispensable tool that companies have been waiting for. This tool will mark a major breakthrough in company relations with individuals and communities whose lives they impact", so John Ruggie, Hauptverfasser der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.[2]

 

Rz. 83

Es werden 31 Leitprinzipien definiert, die auf 3 Grundpfeilern beruhen: Protect, Respect, Remedy (Schutz, Achtung, Abhilfe). Diese 3 Grundpfeiler stehen für die staatliche Pflicht, Menschenrechte zu schützen, und für die politische Erwartung, dass Unternehmen Menschenrechte respektieren und im Fall von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Abhilfe schaffen.[3]

 

Rz. 84

Das UN Guiding Principles Reporting Framework stellt das erste umfassende Rahmenwerk dar, nach dem Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten berichten können. Es wurde im Februar 2015 veröffentlicht und von der Human Rights Reporting and Assurance Framework Initiative (RAFI) entwickelt. Hinter RAFI stehen die Organisationen Shift, eine NGO gegründet vom Beratungsteam von John Ruggie, sowie Mazars, eine internationale Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft.[4]

[1] Siehe www.unepfi.org/humanrightstoolkit/framework.php, abgerufen am 3.1.2023.
[2] UN Guiding Principles Reporting Framework, www.ungpreporting.org/about-us/, abgerufen am 3.1.2023.
[3] Vgl. UN, Guiding Principles on Business and Human Rights, 2011, S. 1 ff.
[4] Vgl. UN Guiding Principles Reporting Framework, About us, www.ungpreporting.org/about-us/, abgerufen am 3.1.2023.

1.6.2 Rahmenwerk

1.6.2.1 Grundlagen

 

Rz. 85

Das UN Guiding Principles Reporting Framework bietet Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Fortschritte in Bezug auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sinnvoll und stimmig zu berichten. 3 Ziele sind damit verbunden:

  1. Unternehmen Hinweise zu geben, wie Informationen berichtet werden können,
  2. die praktische Anwendung sicherzustellen im Zusammenhang mit Kapazitätsbeschränkungen im Unternehmen,
  3. bei der Verbesserung der Managementsysteme zu helfen.
 

Rz. 86

Das Rahmenwerk kann für eigenständige Menschenrechtsberichte, aber auch für die Berichterstattung zu Menschenrechten in anderen Veröffentlichungsformaten, wie z. B. dem Geschäftsbericht oder dem Nachhaltigkeitsbericht, angewendet werden und ergänzt sich mit anderen Rahmenwerken, etwa GRI (Rz 28 ff.).[1]

 

Rz. 87

Das Rahmenwerk beschreibt zum einen übergeordnete Fragen und Informationsanforderungen in 3 Teilen, die durch unterstützende Fragen erweitert werden. Zum anderen gibt es 7 Grundsätze vor, die bei der Berichterstattung beachtet werden sollen.[2]

Abb. 7: Überblick UNGP Reporting Framework

[1] Vgl. Shift & Mazars, UN Guiding Principles Reporting Framework with implementation guidance, 2015, S. 14.
[2] Vgl. Shift & Mazars, UN Guiding Principles Reporting Framework with implementation guidance, 2015, S. 6 ff.

1.6.2.2 Die 7 Grundsätze

 

Rz. 88

Die Grundsätze beschreiben, wie das Unternehmen bei der Umsetzung des Rahmenwerks vorgehen sollte.

 
Grundsätze Beispiele/Hinweise zur Umsetzung
1. Menschenrechtliche Berichterstattung im Unternehmenskontext verorten
  • Das Geschäftsmodell sollte dargestellt werden, um den Gesamtkontext besser einordnen zu können. Dazu gehören auch bspw. die Organisationsstruktur, die Governance, Strategie und geografische Lage.
  • Auf diese Informationen kann auch verwiesen werden, sollten sie an anderer Stelle öffentlich zugänglich sein (z. B. im Geschäftsbericht oder Nachhaltigkeitsbericht).
2. Mindestinformationsanforderungen erfüllen
  • Mindestanforderungen sind 8 übergeordnete Fragen aus Teil A und C sowie die Informationsanforderungen aus Teil B (Rz 90).
  • Diese Fragen sind von allen Unternehmen unabhängig vom Reifegrad/Umsetzungsstand in Bezug auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu beantworten.
3. Laufende Verbesserungen zeigen
  • Die Umsetzung der Anforderungen der UN Guiding Principles oder auch des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes brauchen Zeit. Es ist ein kontinuierlicher Prozess, und die Fortschritte sollten entsprechend in der Berichterstattung gezeigt werden.
  • Änderungen in der Geschäftstätigkeit, dem operativen Umfeld oder den Geschäftsbeziehungen können zu Veränderungen führen, die fortlaufend berücksichtigt werden müssen.
4. Fokus auf die Achtung der Menschenrechte legen
  • Fokus der Berichterstattung sollte auf dem 11. Leitprinzip der UN Guiding Principles beruhen, also der Vermeidung der Beeinträchtigung von Menschenrechten und der Adressierung von möglichen nachteiligen Auswirkungen.
  • Soziale Investitionen oder philanthropisc...

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