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Der ESRS S2 fokussiert nach Aussage der EFRAG auf Angaben, die von allen Unternehmen erwartet werden können. Es handelt sich um übergeordnete Angaben in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Da die dazugehörigen Auswirkungen, Risiken und Chancen stark von den spezifischen Gegebenheiten der Wertschöpfungskette eines Unternehmens abhängen, insbes. der Natur der vor- und nachgelagerten Tätigkeiten und den dazugehörigen Ländern, kratzen die bisherigen Anforderungen noch an der Oberfläche. Es wurde bereits angekündigt, dass zukünftig folgende Standards diese Standards erweitern, indem sie detailliertere Angaben zu den Unterthemen und individuellen Fragen machen, die durch die sektorspezifische oder unternehmensspezifische Bestimmung identifiziert werden. Und auch wenn die aktuellen Angaben von allen Unternehmen erwartet werden, so sieht auch die von der EFRAG im August 2023 zunächst als Entwurf veröffentlichte Guidance "Implementation guidance for value chain (VCIG)" die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Informationsbeschaffung entlang der Wertschöpfungskette. Sie erwähnt explizit, dass es durchaus sein kann, dass ein Unternehmen trotz angemessener Bemühungen keine Primärinformationen einholen kann, Informationen geschätzt werden können oder indirekte Quellen bemüht werden sollen.

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