Rz. 24

Das rumänische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 5 % und 9 % (vgl. Art. 291 Steuergesetz).

 

Rz. 25

Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt unter anderem für

  • bestimmte Prothesen außer Zahnprothesen,
  • orthopädische Hilfsmittel,
  • die meisten Medikamente,
  • Hotelübernachtungen und vergleichbare Leistungen, einschließlich Campingplatzgebühren,
  • die meisten Lebensmittel und Tierfuttermittel, außer alkoholischen Getränken,
  • Restaurantleistungen mit Ausnahme von alkoholischen Getränken, aber eingeschlossen bestimmte Formen von Bier,
  • Wasser,
  • Pestizide und Düngemittel sowie Saaten für die Landwirtschaft.
 

Rz. 26

Der ermäßigte Steuersatz von 5 % gilt unter anderem für

  • Bücher, Zeitungen bestimmte Zeitschriften,
  • Eintritte zu Museen, Zoos, botanischen Gärten, Monumenten, Kinos u.ä.,
  • Lieferung von Sozialwohnungen (detaillierte Hinweise im Gesetz).

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