Rz. 24

Es gibt zwei ermäßigte Steuersätze, nämlich einen von 15 % und einen von 12 % (vgl. Art. 5 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 25

Der ermäßigte Steuersatz von 15 % gilt unter anderem für:

  • Zahlreiche Lebensmittel, ausgenommen u. a. Alkoholika und Wasser über die Wasserleitung.
 

Rz. 26

Der ermäßigte Steuersatz von 12 % (bis zum 31.12.2017: 10 %) gilt unter anderem für:

  • Personenbeförderungen,
  • Öffentliche Rundfunkgesellschaften,
  • Eintritt zu Kinos, Museen, Freizeitparks, Sportveranstaltungen,
  • Hotelübernachtungen.

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