Rz. 24
Es gibt zwei ermäßigte Steuersätze, nämlich einen von 15 % und einen von 12 % (vgl. Art. 5 Mehrwertsteuergesetz).
Rz. 25
Der ermäßigte Steuersatz von 15 % gilt unter anderem für:
- Zahlreiche Lebensmittel, ausgenommen u. a. Alkoholika und Wasser über die Wasserleitung.
Rz. 26
Der ermäßigte Steuersatz von 12 % (bis zum 31.12.2017: 10 %) gilt unter anderem für:
- Personenbeförderungen,
- Öffentliche Rundfunkgesellschaften,
- Eintritt zu Kinos, Museen, Freizeitparks, Sportveranstaltungen,
- Hotelübernachtungen.
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