Rz. 25
Das zyprische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar von 9 % und von 5 % (vgl. Art. 18 und 18A Mehrwertsteuergesetz).
Rz. 26
Der ermäßigte Steuersatz von 5 % gilt unter anderem für die folgenden Umsätze (vgl. Schedule 5 Mehrwertsteuergesetz):
- Leistungen von Bestattungsunternehmen,
- Leistungen von Schriftstellern und Komponisten,
- Kunstgegenstände vom Urheber,
- Abfallsammlung und Entsorgung,
- Umsätze mit Düngemitteln,
- Umsätze mit Tierfutter,
- Umsätze mit Flüssiggas,
- Lieferungen von Wasser,
- verschiedene Waren für behinderte Personen,
- Bustransport,
- Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und ähnliche Gegenstände,
- Friseurleistungen,
- Lieferung von Medikamenten, Verhütungsmitteln und Damenhygieneprodukten,
- die meisten Lebensmittel, ausgenommen Catering, Alkoholika und Softgetränke mit Kohlensäure,
- Eintritte zu Theatern, Zoos, Museen usw. sowie zu Sportveranstaltungen,
- Kauf, Herstellung oder Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung, wenn als privater Hauptwohnsitz vorgesehen, mit weiteren Bedingungen,
- Unterkünfte in Hotels oder ähnlichen Einrichtungen einschließlich Ferienwohnungen, einschließlich eventueller Unterkünfte mit Halbpension unter Vollpension, auch unter Einschluss alkoholischer Getränke.
Rz. 27
Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt unter anderem für die folgenden Umsätze (vgl. Schedule 12 Mehrwertsteuergesetz):
- Leistungen von Restaurants (ausgenommen alkoholische Getränke),
- Transport von Personen und Gepäck durch Taxis,
- Inlandstransport von Personen auf dem Wasserweg.
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