Rz. 53

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Neben den Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG bestehen noch weitere (spezielle) Aufzeichnungspflichten für bestimmte Erleichterungen. Auch diese müssen, um die Erleichterung in Anspruch nehmen zu können, beachtet werden. Im Einzelnen sind dies:

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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