Rz. 45

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Im Gesetz findet sich weder für den Dritten eine dem § 103 AO (Aussageverweigerung bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit) oder für den Steuerpflichtigen eine dem § 393 Abs. 1 S. 2 AO (Mitwirkungspflicht bei Gefahr der Selbstbelastung) entsprechende Regelung. Offen ist daher, wie ein Dritter oder der Betroffene selbst die Gefahr einschätzen sollen, wenn ihnen der Gegenstand der Prüfung nicht mitgeteilt worden ist. Ebenfalls offen ist das Verhältnis zum Steuerstrafverfahren (Gotzens/Wegner, PStR 2002, 32, Abschn. 2.1).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge