Rz. 15
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Die gemeinschaftsrechtliche Grundlage dieser Rechtsnorm ist in Art. 241 ff. MwStSystRL zu finden. Die Vorschrift des § 22 UStG stellt grundsätzlich zu den allgemeinen Aufzeichnungspflichten im Handels- und Steuerrecht (z. B. §§ 140ff. AO) keine Alternativregelung, sondern eine weiter, tiefer gehende Ergänzung dar, die den umsatzsteuerlichen Besonderheiten Rechnung trägt.
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