Rz. 62

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

In Spanien sind Umsatzsteuermeldungen monatlich (Vorjahresumsatz > 6.010.121 EUR bzw. Option zur Erstattung von Vorsteuer wurde ausgeübt) oder vierteljährlich abzugeben (Formular 303).

Dabei ist Abgabetermin jeweils der 20.Tag des folgenden Monats. Bei vierteljährlicher Abgabe ist die Meldung für das letzte Quartal bis zum 30.01. des Folgejahres einzureichen. Zu den gleichen Terminen ist die Steuerzahlung fällig. Die digitale Abgabe ist verpflichtend.

Zusätzlich ist von jenen Steuerpflichtigen, die das besondere monatliche Erstattungsverfahren anwenden, eine besondere monatliche Zusatzmeldung (Formular 340) mit Details zu den Unternehmenstransaktionen einzureichen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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