Zahl der Kontenabfragen durch Ämter mehr als verdoppelt
Dies geht aus einer Statistik des Bundesfinanzministeriums hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag) vorliegt. Das Bundeszentralamt für Steuern zählte demnach mehr als 230.000 erledigte Kontenabrufe. 2013 waren es knapp 142 000 - das entspricht einem Anstieg von mehr als 60 %.
Die Zahl steigt seit Jahren; schon von 2012 auf 2013 hatte sie sich verdoppelt. Seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, um Steuerbetrüger ausfindig zu machen und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Ämter aber Zugriff auf Daten aller Konten und Depots.
Eine Kontenabfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben etwa in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um die Kontonummer sowie Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse. Den Kontostand oder einzelne Bewegungen auf dem Konto teilen die Kreditinstitute nicht mit.
Seit 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher ermitteln, wer über welche Konten und Wertpapierdepots verfügt. Damit war im vergangenen Jahr der hohe Anstieg erklärt worden.
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