Antrag auf Verlustbescheinigung nur noch bis zum 15. Dezember möglich
Für den VZ 2012 muss ein entsprechender Antrag bei der Bank bis spätestens 15. Dezember eingegangen sein. Zudem muss die Verrechnung mit bereits im Vorjahr bescheinigten und noch nicht vollständig verrechneten Verlusten, erneut beantragt werden.
Wird die Frist versäumt, werden die Verluste erst im nächsten Jahr mit gegebenenfalls neu hinzukommenden Gewinnen verrechnet, soweit dann rechtzeitig ein Antrag gestellt wird.
Verluste, die vor Einführung der Abgeltungsteuer entstanden sind, sog. Altverluste, können nur noch bis Ende 2013 mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnet werden. Dies sollte bei der Depotplanung 2013 berücksichtigt werden. Ab 2014 ist eine Verrechnung mit Altverlusten nur noch mit Gewinnen aus Verkäufen von Sachwerten möglich, z. B. Gold, Immobilien etc.
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