Rz. 26c

Im Jahr 2010 hatten die USA einseitig ihre Gesetzgebung dahingehend verändert, dass ausländische Kreditinstitute für sämtliche Konten amerikanischer Staatsbürger automatisiert Informationen an den amerikanischen Fiskus (IRS) zu liefern hatten, oder alternativ eine Steuer auf Zahlungen an die ausländischen Kreditinstitute von 30 % auf amerikanische Quellen einbehalten wurde. Wegen der damit einhergehenden, insbesondere datenschutzrechtlichen Fragen für inländische Finanzinstitute, die die Erhebung der Quellensteuer durch Meldung an den IRS umgehen wollten, trafen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien mit den USA jeweils bilaterale sog. FATCA-Abkommen, die den automatischen Austausch von Finanzkonten auf rechtliche Grundlagen stellte. Die genaue Ausgestaltung ist Gegenstand von § 117c AO sowie der FATCA-Umsetzungsverordnung.[1]

[1] Weitere Einzelheiten vgl. Kommentierung bei § 117c AO.

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