Rn. 45

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

BE, BA, Einnahmen, WK usw werden nach dem Nennwert des Geldes bestimmt. Nicht berücksichtigt ist die Kaufkraft des Geldes. Das kann bei inflationären Entwicklungen zu einer Scheingewinnbesteuerung führen. Der Grundsatz EUR = EUR gilt jedoch als ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik, von dem bei der Einkünfteermittlung nicht abgewichen werden darf (BVerfG BStBl II 1979, 308 zur DM, s auch Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 59 f, Stand 13.03.2019). Bei der Gegenüberstellung der Beitragszahlungen mit dem nicht steuerbaren Rentenzufluss (betreffend AlterseinkünfteG v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427) hat das BVerfG das Nominalwertprinzip ebenfalls unter Hinweis auf dieses tragende Ordnungsprinzip nicht beanstandet (BVerfG 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310).

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