1Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat[1] [Bis 26.06.2020: Innern]. 2Verwaltungsvorschriften zu den Sondervorschriften für die Reisekostenvergütung für Auslandsdienstreisen erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat[2] [Bis 26.06.2020: Innern] im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt.
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