Entscheidungsstichwort (Thema)
Zahlungen auf Oder-Konto keine Betriebsausgaben
Leitsatz (NV)
Zahlungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten auf Grund eines Arbeits- oder eines Mietverhältnisses sind dann keine Betriebsausgaben des Arbeitsgeber- oder Mieter-Ehegatten, wenn dieser das Gehalt an den Arbeitnehmer-Ehegatten oder die Miete an den Vermieter-Ehegatten auf ein Bankkonto überweist, über das jeder der beiden Ehegatten allein verfügungsberechtigt ist (Oder-Konto).
Normenkette
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1; GewStG § 7
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 417251 |
BFH/NV 1991, 158 |
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