Dem Ersuchen um Berichtigung des Grundbuches sind eine Bescheinigung über den Eintritt des neuen Rechtszustandes und ein beglaubigter Auszug aus dem Flurbereinigungsplan beizufügen, der nachweisen muß:

 

1.

die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke;

 

2.

die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die dafür ausgewiesenen Abfindungen;

 

3.

die Landzuteilungen sowie die gemeinschaftlichen und die öffentlichen Anlagen;

 

4.

die zu löschenden, die auf neue Grundstücke zu übertragenden und die neu einzutragenden Rechte.

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