Rz. 147

Bei den Methoden der Schätzung unterscheidet man den Betriebsvergleich und die Einzelschätzung. Bei dem Betriebsvergleich wird das Ergebnis des Betriebs für die Periode, deren Ergebnis durch Schätzung ermittelt werden soll, durch Vergleich mit dem Ergebnis des gleichen Betriebs für eine andere Periode (innerer Betriebsvergleich) oder durch Vergleich mit den Ergebnissen anderer, vergleichbarer Betriebe ermittelt (äußerer Betriebsvergleich, Richtsatzvergleich) festgestellt. Der Betriebsvergleich ist eine "globale Methode", da nicht einzelne Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, sondern das gesamte Ergebnis des Betriebs.[1] Zu Einzelheiten zum Betriebsvergleich vgl. Vor §§ 193–203 AO Rz. 49f.

 

Rz. 148

Wegen der mit dem Betriebsvergleich verbundenen Unsicherheiten ist die Einzelschätzung vorzuziehen, soweit die dafür erforderlichen Grundlagen vorliegen oder zu ermitteln sind. Die Einzelschätzung versucht, die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung nachzuvollziehen. Dazu sind die in dieser Rechnung anzusetzenden Positionen einzeln zu ermitteln bzw. durch Schätzung festzustellen. Soweit gegen die sachliche Richtigkeit von Besteuerungsgrundlagen, die in der Buchführung enthalten sind, keine Bedenken bestehen, sind diese anzusetzen. Die Einzelschätzung geht von allen Merkmalen aus, die einen Schluss auf die Besteuerungsgrundlage zulassen und festzustellen sind, z. B. Wareneingang, Wareneinsatz, Warenumschlag und Kosten. Möglich ist eine Rohgewinn- oder Reingewinnschätzung. Methoden der Einzelschätzung sind auch Vermögenszuwachsrechnung (Berechnung, ob sich der festgestellte Vermögenszuwachs unter Berücksichtigung des Verbrauchs aus den von dem Stpfl. erklärten Einkünften begründen lässt) und die Geldverkehrsrechnung (Berechnung, ob sich die Ausgaben des Stpfl. aus seinen Einnahmen decken lassen; vgl. Vor §§ 193–203 AO Rz. 53).

 

Rz. 149

Eine besondere Schätzungsmethode bei der Besteuerung von Auslandsbeziehungen zu Betriebsstätten ist die indirekte Methode, bei der der Gesamtgewinn eines international tätigen Unternehmens auf die einzelnen Betriebsstätten mithilfe eines Schlüssels (Verhältnis der Arbeitslöhne, der Umsätze bei Handelsunternehmen o. Ä.) aufgeteilt wird.[2] Die direkte Methode, bei der der Gewinn mithilfe einer eigenständigen Betriebsbuchhaltung ermittelt wird, ist dagegen keine Schätzungsmethode, sondern Gewinnermittlung aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung; sie ist daher der indirekten Methode grundsätzlich vorzuziehen.

[1] Vgl. zur Schätzung aufgrund von Richtsätzen BFH v. 15.4.1999, IV R 68/98, BStBl II 1999, 481; Niedersächsisches FG v. 2.6.1999, XII/VI 787/93, EFG 2000, 905.

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