Rn. 1

Stand: EL 135 – ET: 04/2019

Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Altersvorsorgevermögen einschließlich der gewährten staatlichen Förderung auch tatsächlich im Alter zur Versorgung zur Verfügung steht. Die Vorschrift steht inhaltlich betrachtet somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der grundlegenden politischen Intention, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern.

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