Tz. 28

Stand: EL 85 – ET: 12/2015

§ 3 Nr 41 Buchst b EStG stellt Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl Kap-Ges, aus ihrer Auflösung und aus der Herabsetzung ihres Nenn-Kap stfrei. Damit wird, wie auch sonst im Teileink-Verfahren, die stliche Behandlung von GA und von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung gleichgestellt. Gewinnrealisierungstatbestände iSd § 3 Nr 41 Buchst b EStG sind uE auch Umwandlungen nach ausl Recht, auf die das dt UmwStG nicht anzuwenden ist.

Kein veräußerungsgleicher Tatbestand ist uE, da nicht positiv im Gesetz geregelt, die verdeckte Einlage einer ausl Kap-Beteiligung im oaS in ein BV, ebenso nicht deren Entnahme aus einem BV (glA s Möller/Sterner, in E/S, 3. Aufl, § 3 Nr 41 EStG, Rn 362).

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