Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungspflicht des Vorstandsmitgliedes einer eGmbH
Orientierungssatz
Das Vorstandsmitglied einer eGmbH, welches im Hinblick auf seine Stimmberechtigung keinen beherrschenden Einfluß ausüben kann und unter Berücksichtigung seiner beschränkten Haftpflicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft auch kein echtes Unternehmerrisiko trägt, unterliegt bei funktionsgerechter Eingliederung in die Ordnung der Genossenschaft (Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfte) und gleichbleibender Entgeltzahlung auch im Falle der Weisungsfreiheit als Angestellter in leitender Stellung der Versicherungspflicht (AVG §§ 2 Abs 1 Nr 1, 3 Abs 1 Nr 1).
Normenkette
AVG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Fassung: 1957-02-23, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Fassung: 1957-02-23
Fundstellen
RegNr, 14954 |
DAngVers 1973, 455 (S1) |
USK, 73123 (LT1) |
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