Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungspflicht des Vorstandsmitgliedes einer eGmbH

 

Orientierungssatz

Das Vorstandsmitglied einer eGmbH, welches im Hinblick auf seine Stimmberechtigung keinen beherrschenden Einfluß ausüben kann und unter Berücksichtigung seiner beschränkten Haftpflicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft auch kein echtes Unternehmerrisiko trägt, unterliegt bei funktionsgerechter Eingliederung in die Ordnung der Genossenschaft (Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfte) und gleichbleibender Entgeltzahlung auch im Falle der Weisungsfreiheit als Angestellter in leitender Stellung der Versicherungspflicht (AVG §§ 2 Abs 1 Nr 1, 3 Abs 1 Nr 1).

 

Normenkette

AVG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Fassung: 1957-02-23, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Fassung: 1957-02-23

 

Fundstellen

RegNr, 14954

DAngVers 1973, 455 (S1)

USK, 73123 (LT1)

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