Leitsatz (amtlich)

Ein Fischfilet i. S. der Tarifst. 03.02 A II GZT liegt nur dann vor, wenn die Ware von Flossen und Gräten (einschließlich Kiemenknochen) ganz befreit ist.

 

Normenkette

GZT Tarifnr. 03.02

 

Verfahrensgang

FG Hamburg

 

Fundstellen

Haufe-Index 510519

BFHE 1982, 372

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