Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiederholter PKH-Antrag

 

Leitsatz (NV)

Ein wiederholter Antrag auf Bewilligung von PKH ist nur zulässig, wenn neue Tat sachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256).

 

Normenkette

FGO § 142; ZPO § 114

 

Fundstellen

Haufe-Index 66758

BFH/NV 1998, 80

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