Entscheidungsstichwort (Thema)

Gegenvorstellung gegen Beschluß über Nichtzulassung der Revision

 

Leitsatz (NV)

Eine Gegenvorstellung gegen den eine Revisionszulassung verwerfenden Beschluß kann ausnahmsweise statthaft sein, wenn der BFH das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstößt oder der Beschluß jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt. Keine dieser Alternativen ist erfüllt, wenn der Verwerfungsbeschluß sich auf Art. 1 Nr. 1 BFHEnltG stützt.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 67409

BFH/NV 1998, 1368

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