1Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. 2Als Betriebstätten sind insbesondere anzusehen:
1. |
die Stätte der Geschäftsleitung, |
2. |
Zweigniederlassungen, |
3. |
Geschäftsstellen, |
4. |
Fabrikations- oder Werkstätten, |
5. |
Warenlager, |
6. |
Ein- oder Verkaufsstellen, |
7. |
Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen, |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen