Schlagwörter
Gewerbesteuer, Kürzung, Doppelbesteuerung, Betriebsstätte, Gewinnverteilung, Geschäftsleitung
Rechtsfrage (Thema)
Gewerbesteuer: Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei inländischen Betriebsstätten - Aufteilung der Gewinne zwischen ausländischem Ort der Geschäftsleitung und inländischer Betriebsstätte
1. Wird nach einem DBA der im Inland befindlichen Betriebsstätte (hier: Baustellen zum Bau von Wohnungen) eines Vertragsstaats das Besteuerungsrecht zugewiesen (Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 DBA-Niederlande), löst dies dann, entweder grundsätzlich oder im Hinblick auf detaillierte inländische Besteuerungsmerkmale, eine Besteuerungspflicht dieses Vertragsstaats aus? Obliegt die Ausgestaltung der Besteuerung einzig innerstaatlichem Recht (hier: § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG), soweit das DBA keine Einschränkungen vorgibt?
2. Ist für die Zuordnungsentscheidung über die Aufteilung der Gewinne zwischen ausländischer Geschäftsleitungs-Betriebsstätte und inländischen Betriebsstätten der Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer zu berücksichtigen?
3. Bedeuten im Rahmen eines Joint Audits getroffene Vereinbarungen über die Zuweisung von Gewinnen (hier: aus der Bebauung und Veräußerung der Wohngrundstücke) eine verbindliche Festlegung der Beteiligten?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
GewStG § 9 Nr. 3; AO § 12 S. 2 Nr. 8, S. 1; DBA NLD Art. 5, 2
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 28.05.2020; Aktenzeichen 9 K 1904/18 G) |
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