Tz. 99c

Stand: EL 133 – ET: 08/2023

Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind selbständige wirtschaftliche Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden (§ 71 Abs. 2 SGB XI).

Die Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen in stationären Pflegeeinrichtungen sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. c bzw. d UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn mit den Einrichtungen ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI besteht bzw. diese zur Heimpflege nach § 26 Abs. 5 i. V. m. § 44 SGB VII bestimmt oder die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) erfüllt sind (s. Abschn. 4.16.4 Abs. 3, 4 UStAE).

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