Tz. 48

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Zur Bestimmung der im Rahmen des Tax CMS zu berücksichtigenden Compliance-Risiken bieten sich zahlreiche Möglichkeiten an. So kann etwa auf frühere Betriebsprüfungsberichte, auf Berichte im Rahmen von Due Diligences, auf Sonderprüfungen, auf Kassenprüfer-Berichte sowie auf Checklisten aus der Literatur usw. zurückgegriffen werden. Weitere Risiken können sich aus einer geänderten Rechtsprechung oder Finanzverwaltungsmeinung oder aus tatsächlichen Änderungen im Verein (z. B. Neustrukturierung, Erschließung neuer Tätigkeitsfelder, Erwerb oder Gründung von Beteiligungen usw.) ergeben. Ein bedeutsames Risiko stellt regelmäßig der Umstand dar, dass die Steuerabteilung nicht oder zu spät in Entscheidungsfindungs- oder sonstige Prozesse (z. B. Vertragsabschlüsse) einbezogen wird. Eine steuerliche Prüfung findet häufig überhaupt nicht oder erst nach Abschluss des Vertrages statt, wenn diese nicht mehr sinnvoll ist.

 

Hinweis:

In der Praxis hat es sich als zielführend herausgestellt, den beteiligten Mitarbeitern die konkreten Hintergründe für die Einführung eines Tax CMS (insbesondere unter Nennung der Risiken) darzulegen und sich als Leitungsebene des Vereins nicht darauf zu beschränken, die Notwendigkeit eines Tax CMS lediglich "mit steuerlichen Gründen" zu rechtfertigen.

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