Tz. 13
Stand: EL 114 – ET: 12/2019
Der Golfsport, auch der Minigolfsport, ist wegen der "Förderung des Sports" als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienend anzuerkennen. s. "Golfsport/-clubs", s. "Minigolf/Miniaturgolf" und s. "Gemeinnützigkeit".
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