Rz. 95

Stand: EL 104 – ET: 09/2017

Die steuerliche Zuordnung des Verkaufs der Zeitschrift richtet sich nach deren Inhalt sowie der Höhe der jeweiligen Auflage des Druckwerkes.

Bezieht sich der Inhalt im Wesentlichen auf den Reitsport (steuerbegünstigte satzungsmäßige Tätigkeit des Vereins), sind die Erlöse im Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zu erfassen.

Wird die Fachzeitschrift an Mitglieder und Nichtmitglieder verkauft, kann wegen des größeren Wettbewerbs zu anderen Unternehmern ggf. keine Erfassung im Zweckbetrieb erfolgen. Einnahmen solcher Art sind vielmehr im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Es können sich ggf. ertragsteuerliche Folgen ergeben, wenn die Besteuerungsfreigrenze von 35 000 EUR, § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) überschritten ist. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG (Anhang 5) i. V. m. der Anlage 2 Nr. 49 zum UStG (Anhang 5) sind die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % zu unterwerfen, weil es sich um die Abgabe von Druckerzeugnissen handelt. Vorsteuerbeträge können zum Abzug gelangen, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Abzug gegeben sind (s. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5).

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