Tz. 14
Stand: EL 122 – ET: 07/2021
Für die Weiterübertragung von Musik – z. B. bei Radiosendungen oder über MP3-Player – mittels Lautsprecher in weitere Räume oder auf weitere Plätze ist zusätzlich eine Einwilligung der GEMA erforderlich, d. h. die gezahlte Vergütung nach den vorgenannten Tarifen deckt diese nicht mit ab.
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