Steuerbefreiung für Ortsvorsteher und Ortschaftsräte

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG für die von einer Gemeinde bezahlten Aufwandsentschädigungen nicht kumulativ in Anspruch genommen werden kann, wenn der Ortsvorsteher zugleich Mitglied des Ortschaftsrats ist.

Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen 

Vor dem FG Baden-Württemberg wurde der Fall einer Kauffrau verhandelt, die Mitglied im Ortschaftsrat von X, einem Stadtteil von Y war. Außerdem hatte sie im Ortschaftsrat von X zugleich das Amt der Ortsvorsteherin inne. Daher erhielt sie von der Stadt Y aufgrund einer kommunalen Satzung jeweils eine "steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit".

Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass ihr neben dem Freibetrag für die Tätigkeit als Ortsvorsteherin auch der als Ortschaftsrätin zu gewähren sei. Doch die Klage blieb erfolglos.

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, 3 K 1507/18, veröffentlicht mit dem Januar-Newsletter des FG Baden-Württemberg