Start der E-Akte beim FG Berlin-Brandenburg
Pilotprojekt der E-Akte startet
Fünf der 17 Senate des FG Berlin-Brandenburg beginnen seit 3.6.2024 die Arbeit mit der elektronischen Akte und werden die Funktionen und Neuerungen erproben sowie allgemein die personellen, technischen, fachlichen, organisatorischen und ergonomischen Anforderungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der elektronischen Akte notwendig sind, bis September dieses Jahres evaluieren. Die E-Akte soll dann in zwei Schritten bei den weiteren Senaten des Gerichts eingeführt werden. Vorbereitungen zu dem Projekt laufen bereits seit über einem Jahr. Dazu wurden auch bereits im vergangenen Jahr alle Arbeitsplätze des FG mit moderner Technik ausgestattet, die auf die Arbeit mit der E-Akte ausgerichtet ist.
Digitalisierung der Justiz
Mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Verfahrensakte soll die Digitalisierung der Justiz entscheidend vorangetrieben werden. Vorgesehen ist für die Zukunft die Einführung der E-Akte bei allen Fachgerichten.
Justizministerin Susanne Hoffmann: "Der heutige Start der E-Akte bei unseren Fachgerichten ist ein weiterer Meilenstein in Richtung Digitalisierung der Justiz. Es freut mich sehr, dass wir die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg bereits erprobte E-Akte heute auch bei dem Finanzgericht zum Einsatz bringen können. Unser Ziel ist klar: Eine Justiz, die mit schlanken Verfahrensabläufen und kurzen Verfahrenslaufzeiten den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Justiz gerecht wird."
Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg Prof. Dr. Thomas Stapperfend: "Wir freuen uns sehr über die Pilotierung der E-Akte am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, die wegweisend für die anderen Fachgerichte sein wird. Wir starten zunächst mit fünf Senaten und wollen bis Ende des Jahres die E-Akte in allen Senaten einführen. Die Vorteile der E-Akte liegen auf der Hand: effizientere Arbeitsabläufe, schnellere Kommunikation und ein umweltfreundlicher Umgang mit Ressourcen."
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
407
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
391
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
355
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
350
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
293
-
Anschrift in Rechnungen
266
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
220
-
Teil 1 - Grundsätze
217
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
210
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2051
-
Freibetrag für weichende Erben
29.12.2025
-
Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025
-
Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs
23.12.2025
-
Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG
22.12.2025
-
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan
22.12.2025
-
Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
22.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
18.12.2025
-
Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
17.12.2025