Start der E-Akte beim FG Berlin-Brandenburg
Pilotprojekt der E-Akte startet
Fünf der 17 Senate des FG Berlin-Brandenburg beginnen seit 3.6.2024 die Arbeit mit der elektronischen Akte und werden die Funktionen und Neuerungen erproben sowie allgemein die personellen, technischen, fachlichen, organisatorischen und ergonomischen Anforderungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der elektronischen Akte notwendig sind, bis September dieses Jahres evaluieren. Die E-Akte soll dann in zwei Schritten bei den weiteren Senaten des Gerichts eingeführt werden. Vorbereitungen zu dem Projekt laufen bereits seit über einem Jahr. Dazu wurden auch bereits im vergangenen Jahr alle Arbeitsplätze des FG mit moderner Technik ausgestattet, die auf die Arbeit mit der E-Akte ausgerichtet ist.
Digitalisierung der Justiz
Mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Verfahrensakte soll die Digitalisierung der Justiz entscheidend vorangetrieben werden. Vorgesehen ist für die Zukunft die Einführung der E-Akte bei allen Fachgerichten.
Justizministerin Susanne Hoffmann: "Der heutige Start der E-Akte bei unseren Fachgerichten ist ein weiterer Meilenstein in Richtung Digitalisierung der Justiz. Es freut mich sehr, dass wir die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg bereits erprobte E-Akte heute auch bei dem Finanzgericht zum Einsatz bringen können. Unser Ziel ist klar: Eine Justiz, die mit schlanken Verfahrensabläufen und kurzen Verfahrenslaufzeiten den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Justiz gerecht wird."
Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg Prof. Dr. Thomas Stapperfend: "Wir freuen uns sehr über die Pilotierung der E-Akte am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, die wegweisend für die anderen Fachgerichte sein wird. Wir starten zunächst mit fünf Senaten und wollen bis Ende des Jahres die E-Akte in allen Senaten einführen. Die Vorteile der E-Akte liegen auf der Hand: effizientere Arbeitsabläufe, schnellere Kommunikation und ein umweltfreundlicher Umgang mit Ressourcen."
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