Schätzung der Werbungskosten für Übernachtungen eines Berufskraftfahrers

Da der Kläger keine Belege für die geltend gemachten Aufwendungen für die Benutzung von Sanitäreinrichtungen und für Parkgebühren für das Streitjahr vorlegen konnte, waren die Werbungskosten zu schätzen, weil typischerweise entsprechende Kosten entstehen. Der Senat schätzte dabei die täglich anfallenden Kosten für Dusche, Toilette und Reinigung der Schlafgelegenheit auf 5 EUR. Der Senat folgte mit seiner Entscheidung dem Urteil des BFH (BFH, Urteil v. 28.3.2012, VI R 48/11, BFH/NV 2012 S. 1234).
FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 27.9.2012, 5 K 99/12
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
687
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
567
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
489
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
439
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
423
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
380
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
369
-
Teil 1 - Grundsätze
272
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
257
-
5. Gewinnermittlung
233
-
Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen
15.05.2025
-
Alle am 15.5.2025 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2025
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
15.05.2025
-
Kindergeldanspruch trotz parallel ausgeübter Erwerbstätigkeit
14.05.2025
-
Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr
12.05.2025
-
Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren
12.05.2025
-
Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
12.05.2025
-
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Trauer- und Hochzeitsreden
09.05.2025
-
Alle am 8.5.2025 veröffentlichten Entscheidungen
08.05.2025
-
Geschäftsveräußerung trotz Teilrücktritt vom Kaufvertrag
07.05.2025